So, jetzt ist es soweit

Die Jugendschützer, explizit fsm.de (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter), sind von einem „Beschwerdeführer“ auf meinen Blog gestossen worden.

Und drohen sogleich mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 500.000€ als auch seiner Schließung, falls ich nicht ihren Forderungen innerhalb einer kurzen Frist nachkomme.

Meine erste Antwort darauf:

Sehr geehrte Frau Herrmann,

ich nehme für meinen Blog als Gesamtheit den Rang eines biografischen Gesamtkunstwerkes in Anspruch, zu würdigen in seiner pornografisch-jugendgefährdend​en Wirkung in der Abwägung zwischen der verfassungsgemäßen Freiheit der Kunst und der Gefährdung der Entwicklung Jugendlicher in der Gesamtheit des Werkes und des darin enthaltenen Kontexts.

Dazu ist es laut geltender, aktueller Rechtsprechung des BVG nicht ausreichend, jugendgefährdende Pornografie lediglich anhand weniger Textauszüge zu belegen sondern es bedarf einer Würdigung des gesamten Werkes – und das bis in jedes Detail gehend.

Zudem es sich bei dem von mir seit 7 Jahren geführten, ziemlich bekannten Blog um kein ‘Angebot’ handelt sondern um eine wirtschaftsneutrale, lebens-künstlerische Ausdrucksform – selbst Werbeanzeigen werden sie auf diesem Blog nicht finden. Und das ganz bewusst und aktiv genau so herbeigeführt.

Der Blog umfasst verschiedenste Themen, welche zusammen ein Werk darstellen, dessen sexuelle Komponenten lediglich Ausdruck seiner Vollständigkeit sind. Die sexuellen Teile sind also in einen Kontext eingebunden, welcher den Vorwurf einer Pornografie im Sinne des Gesetzes weit von sich weist, weil die Absicht, beim Betrachter/Leser alleinig auf eine sexuell-erregende Wirkung abzuzielen schlicht nicht gegeben ist.

Mit freundlichem Gruß

Braun

Herzklopfen.

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Französisch mal anders ;)   Wider der blinden Tradition   'Jugendschutz'   Esther und ich   So, jetzt ist es soweit  

11 Gedanken zu “So, jetzt ist es soweit

  1. Welcher Art sind die genannten Forderungen? Ich darf annehmen, dass sie eine Entfernung sämtlicher pornographischer Schriften und Bilder fordern? Lächerlich!

    Werte FSM Mitarbeiter, Herr Brauns Blog ist für den Durchschnittsbürger zugegebenermaßen beängstigen, ja sogar einschüchternd, kennt der Durchschnitt doch lediglich die eindimensionalen Spielarten der Liebe (oder darf nichts anderes kennen). Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass die von Herrn Braun bereitgestellte Information in der Tat autobiographischer Natur ist, und wie er schon betonte ein Gesamtkunstwerk darstellt.

    Bevor Künstler wie Herr Braun mit exorbitanten Strafandrohungen behelligt werden sollte man sich lieber vernünftige Lösungen für den Schutz der Jugend überlegen und 'Angebote' mit weitaus jugendgefährdenderem Inhalt, welche es im Internet zu Hauf gibt, angehen!

    Machen Sie sich keine Sorgen – um die Phantasie der Jugend ist es ohnehin schon schlecht bestellt in den heutigen Zeiten – und Phantasie benötigt man für die Interpretation der Texte.

    In diesem Sinne plädiere ich für die Einstellung dieser Untersuchung.

  2. Hallo,

    mit der FSM/KJM ist nicht zu spaßen. Die zeigen einen auch gern schnell und ohne weitere Vorwarnung mal wegen § 184 StGB an. Folge: Hausdurchsuchung (auch gern zusätzlich am Arbeitsplatz), Beschlagnahme der Rechner, Vernehmung, ggf. Verhandlung und Verurteilung. Da es als Sexualdelikt gewertet wird, sind erkennungsdienstliche Behandlung und Gen-Abnahme auch schnell gefordert. Empfehle Dir, fachkundige Hilfe zu holen, damit es nicht teuer und unangenehm wird.

    Viel Erfolg.

  3. Nun, so weit wird es wohl nicht kommen, 'Leser', es geht ja hier um meine selbstverfassten autobiografischen Texte und nicht um Kinderpornografie o.ä.

    Im Prinzip geht es hier diesen Blog betreffend eigentlich nur um die Frage:

    Dürfen Kinder und Jugendliche in einen Kontext eingebundene Einblicke in das unzensierte Sexualleben von Erwachsenen erhalten – oder nicht.

  4. Hallo,

    mir ist schon klar, dass es nicht um Kinderpornos geht, da hättest Du nämlich schon lange vorher unangekündigten Besuch bekommen. Bei § 184 StGB geht es um einfaches Verbreiten von Pornografie und das scheint man Dir ja letztlich vorzuwerfen / oder wird es Dir wahrscheinlich demnächst vorwerfen. Auch wenn Du es „autobiografisch“ nennst, so sieht das die Prüfstelle wahrscheinlich anders. Es wurden schon ganz andere Websitebetreiber ins Visier genommen und hatten hinterher ein Verfahren am Hals. Die FSM ist erstmal ein „privater“ Verein und hat keine hoheitlichen Befugnisse. Allerdings werden Sie, wenn Du sie nicht zufriedenstellst, mindestens eine staatliche Stelle (Landesmedienanstalt) informieren, mit der noch weniger zu spaßen ist.

    Siehe http://www.fsm.de/de/ablauf_beschwerdeverfahren

    Da erfolgt dann auch wieder eine Anhörung und daraus resultiert dann das weitere Vorgehen.

    Ehrlich gesagt, glaube ich, dass Du Probleme bekommen wirst, wenn Du darauf hoffst, mit der „Autobiografen-Nummer“ durchzukommen. § 184 StGB und die Rechtsprechung diesbezüglich sieht derartige Begriffe nicht vor und auch Staatsanwälte werden sich davon nicht aus dem Konzept bringen lassen. Die ziehen bei leisesten Erfolgsaussichten ihr Ding gnadenlos durch, ich kenne genug Kollegen, die das schon durch haben und nun ihre Angebote aus dem Ausland oder mittels Scheinfirmen betreiben. Daher mein Rat, Dir fachkundige Hilfe zu besorgen, bevor es zu spät ist. Wir leben halt in einem Staat, der das Internet versucht, national zu regeln.

  5. Ich stimme dem „Leser“ zu. Auch ich denke, dass es für diesen Blog das Beste wäre, schnellstmöglich auf einen ausländischen Server umzuziehen. Es wäre mehr als schade, wenn dieses Werk für immer aus dem Netz verschwinden würde und nichts anderes hat die FSM m.E. im Sinn. Auf das Antwortschreiben wird die FSM eher allergisch und unangenehm als verständnisvoll und kompromissbereit reagieren. Dazu sind in solchen Vereinen und Behörden erfahrungsgemäß viel zu viele Kleinbürger versammelt, die ihre eigene verknöcherte Meinung für die einzig wahre halten.

    Je schneller Du handelst, je besser, denn wenn im deutschen „Rechtsraum“ nichts mehr vorhanden ist, dann wird es für deutsche Behörden ziemlich unerquicklich, weil sie keine Handhaben mehr haben.

  6. Nach langer Zeit mal wieder vorbeigeschaut und nun dieser Eintrag… :/

    Würde Dir auch einem Umzug des Blogs ins Ausland empfehlen, wobei der „Umzug“ allein nicht reicht, solange die FSM/KJM weiss, dass Du der Anbieter bist.

    Habe es immer für mutig gehalten einen solchen Blog unter dem echten Namen zu betreiben anstatt ein Pseudonym zu verwenden. Hoffe, dass dieser Blog (wo auch immer) uns erhalten bleibt, denn ich schaue immer wieder gerne vorbei 😉

    Grüße aus dem Norden

    S.

  7. Hallo,

    ich drücke Dir die Daumen, bin mir aber sicher, dass es so wie Du es Dir vorstellst nicht klappen wird – wie der Leser schon sagt.

    Eine Webseitenbetreiberin, deren Seite und FSK18 Inhalte nur für geprüfte Mitglieder zugänglich war, hatte die Hausdurchsuchung und lange enormen Ärger. Jetzt ist alles zu und man kommt nur noch über einen der Bezahlanbieter auf ihre Seiten…bzw. auf den interessanten Inhalt..Ich drück Dir dennoch die Daumen.

  8. Da erfreut man sich daran, dass es Dich noch immer zu lesen gibt und dann sowas… ich drück Dir die Daumen, dass das gut für Dich ausgeht.

    Liebe Grüße,

    ~bonds

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